Am 19. August hat das Kabinett der baden-württembergischen Landesregierung entschieden, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes in den Landtag einzubringen. In der gleichen Sitzung hat der Ministerrat einen Gesetzentwurf für ein neues Versammlungsrecht zur Anhörung freigegeben. Beide Vorhaben der Landesregierung sind umstritten.